Mag. Thomas Blaho

Unsere Kanzlei bietet Unternehmen, Investoren und Privatpersonen umfassende rechtliche Beratung auf nationaler und internationaler Ebene. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie im Bereich Claim Management.

Seit mehr als 20 Jahren begleiten wir unsere Klienten als verlässlicher und kompetenter Partner bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Expertise reicht von der strategischen Konzeption und rechtlichen Beratung bis hin zur Entwicklung individueller und nachhaltiger Lösungskonzepte.

Im Rahmen unseres internationalen Netzwerks betreuen wir Unternehmen im In- und Ausland auch bei grenzüberschreitenden Projekten und Transaktionen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Märkten der CEE-Region.

Kompetenzen

  • Immobilienrecht
  • Bauträgerrecht
  • Unternehmensrecht
  • Mietrecht
  • GmbH Recht
  • Vertragsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Bauprozesse
  • Strafrecht

Partner

Wir agieren auf nationaler und internationaler Ebene in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen, insbesondere in der Tschechischen und Slowakischen Republik sowie in der Ukraine.

Gemeinsam mit spezialisierten Partnerkanzleien entwickeln wir insbesondere im Cross-Border-Bereich maßgeschneiderte juristische Konzepte und Lösungen. Die Betreuung erfolgt durch unsere Partnerkanzleien in Prag, Brünn, Bratislava und Kiew.

Curriculum Vitae

Thomas BLAHO (Mag.iur.)

Zugelassen als österreichischer Rechtsanwalt seit III/2004
Geboren: 1971 in Brünn/Brno CSSR
Staatsbürgerschaft: Österreich


Ausbildung

1989 – 1997
Studium an der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Wien und Innsbruck

III/1997
Sponsion zum Mag.iur.


Berufspraxis

IV/1997 – XII/1997
Rechtspraxis am Strafbezirks- und Bezirksgericht St. Pölten, sowie am Handelsgericht Wien

X/1998 – III/1999
Rechtsanwaltsanwärter bei der Kanzlei „Eiselsberg, Natlacen, Walderdorff, Cancola“

VI/1999 – IV/2002
Rechtsanwaltsanwärter bei Kanzlei Spitzy & Lenzinger
Schwerpunkt der Tätigkeit: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Reiserecht

X/2002
Erfolgreiches Ablegen der Rechtsanwaltsprüfung

V/2003 – VII/2004
Rechtsanwaltsanwärter bei ECKERT & PARTNER Rechtsanwälte GmbH

III/2003 – VII/2007
Selbständiger Rechtsanwalt und Substitut bei ECKERT & PARTNER Rechtsanwälte GmbH

VIII/2007
Kanzleiverlegung und Kooperation mit RA Dr. Clemens GÄRNER

V/2008
Selbständiger Rechtsanwalt und Kooperation mit RA Mag. Eric BREITENEDER

VI / 2013
Selbständiger Rechtsanwalt und Kooperation mit GÄRNER & PERL Rechtsanwälte

XI/2018
Kanzleiverlegung Wollzeile 1, 1010 Wien und Kooperation mit GÄRNER & PERL Rechtsanwälte GmbH


Fremdsprachen

Russisch (Wort und Schrift)
Englisch (Wort und Schrift)
Tschechisch (Wort und Schrift)
Slowakisch (Wort und Schrift)



Andriy IVANSKYY (Mag.iur.)

Rechtsanwaltsanwärter
Geboren: 1970 Ochakiv, Ukraine
Staatsbürgerschaft: Österreich


Ausbildung

2012 – 2014
Studium der Rechtswissenschaften, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck – Abschluss: Magister iur. (Österreich)

IX/2014
Kurs „Compliance-Management“, ARS-Akademie Wien – Zertifizierter Compliance Officer


Berufspraxis

Seit 1998
Rechtsanwalt (selbständige Tätigkeit), Odessa (Ukraine) – Schwerpunkte: Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Bank-, Steuer- und Finanzrecht

VI 2022 – II 2023
Mitarbeiter bei CTS Steuerberatung, Wien (Buchhaltung, Beratung, Übersetzung, Akquisition)

III/2023
Juristischer Mitarbeiter, Rechtsanwaltskanzlei, Wien

IV/2023 – VII/2024
Juristischer Mitarbeiter, City Vape GmbH, Wien/p>

Seit VIII/2024
Juristischer Mitarbeiter bei Rechtsanwaltskanzlei Mag. Thomas Blaho, Wien


Sprachen

Ukrainisch (Muttersprache)
Russisch (Muttersprache)
Deutsch (C1)
Englisch (B2)

Honorar

Die Grundlage der Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und Allgemeinen Honorarkriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, nach Stundensatz oder nach Pauschalhonorar. Der Stundensatz beträgt EUR 380,-- zzgl. jeweiliger USt.. Aus rechtlichen Gründen ist eine prozentuale Beteiligung am allfälligen Prozessausgang (pactum quota litis) ausgeschlossen.

Abrechnung im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung ist möglich, sofern eine ausreichende Deckung bei der Versicherung gegeben ist.

Für Erstgespräche wird eine einmalige Pauschale von € 300,00 (inkl. USt.) verrechnet. Für elektronische Auskünfte wird nicht gehaftet.